Ex-Anwendungen
Anlagen mit gelegentlich auftretender Möglichkeit explosiver Gas- oder Staubgemische müssen gemäß Richtlinie 1999/92 ATEX hinsichtlich der Zoneneinteilung beurteilt werden. Das daraus resultierende Explosionsschutzdokument bildet die Basis für den Bedarf an explosionsgeschützten Anlagenkomponenten. Solche Anlagenkomponenten werden gemäß der Richtlinie 94/9 ATEX geplant und gefertigt. Die Eignung für die entsprechende Zone muss über eine Baumusterprüfung nachgewiesen werden.
Die Qualität der Geräte wird durch Anwendung eines auditierten Qualitätsmanagementsystems sowie durch jährlich wiederkehrende, ATEX-spezifische interne und externe Audits sichergestellt.
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