Sicherheitsanwendungen nach Druck- und Gasgeräterichtlinie

Die Sicherheit von Anlagen zur Dampferzeugung und Anlagen mit Brenngasen und Flüssigkeiten wird durch verschiedene Maßnahmen der Instrumentierung sichergestellt. Sowohl die Überwachung der Brennstoffversorgung als auch die druckseitige Überwachung des Dampferzeugers obliegt Geräten mit Zulassung nach Druckgeräterichtlinie oder Gasgeräterichtlinie.

Druckwächter und Druckbegrenzer für Dampfkessel nach TRD 604 und für Heißwasseranlagen nach DIN EN 12828 sind sicherheitsgerichtete Komponenten und fallen daher unter die Kategorie 4 der Druckgeräterichtlinie. Für FEMA Druckwächter und Begrenzer liegen Registrierungen nach Vd-TÜV Druck100, sowie nach DIN EN 12952-11 und DIN EN 12953-9 vor.

Druckwächter für Brenngase und Flüssiggas DGM,
Ex-DGM, FD sowie HCD

Magnetventile für Gase, flüssige Brennstoffe,
Dampf- und Heißwasser K 15G… und K15... G-Ex und AV


Druckwächter und Druckbegrenzer DWR, DWAM,
SDBAM, DGM, FD, Ex-DWR und Ex-DGM, DWR…
-513, -574, -575, -576 und -577